AGB

1. Geltungsbereich

1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Johann Attenberger GmbH, Angerstraße 54, 86842 Türkheim (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend auch „Auftraggeber“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

1.2. Sie erreichen uns für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen werktags von 8:00 bis 17:00 Uhr unter der Telefonnummer 08245 9697-0 sowie per E-Mail unter info@at-metall.de.

1.3. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

1.4. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

2. Angebote und Leistungsbeschreibungen

2.1. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Leistungsbeschreibungen in Katalogen sowie auf den Websites des Auftragnehmers haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie.

2.2. Alle Angebote gelten „solange der Vorrat reicht“, wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Im Übrigen bleiben Irrtümer vorbehalten.

3. Bestellvorgang und Vertragsabschluss

3.1. Der Kunde kann aus dem Sortiment des Auftragnehmers Produkte unverbindlich auswählen und diese über die Schaltfläche „in den Warenkorb“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Innerhalb des Warenkorbes kann die Produktauswahl verändert, z.B. gelöscht werden. Anschließend kann der Kunde innerhalb des Warenkorbs über die Schaltfläche „Weiter zur Kasse“ zum Abschluss des Bestellvorgangs schreiten.

3.2. Über die Schaltfläche „jetzt kaufen“ gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen sowie mithilfe der Browserfunktion „zurück“ zum Warenkorb zurückgehen oder den Bestellvorgang insgesamt abbrechen. Notwendige Angaben sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

3.3. Der Auftragnehmer schickt daraufhin dem Auftraggeber eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Auftraggebers nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann (Bestellbestätigung). Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Auftraggebers beim Auftragnehmer eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar.

3.4. Sollte der Auftragnehmer eine Vorkassenzahlung ermöglichen, kommt der Vertrag mit Zahlungseingang zustande. Wenn die Zahlung trotz Fälligkeit auch nach erneuter Aufforderung nicht bis zu einem Zeitpunkt von 10 Kalendertagen nach Absendung der Bestellbestätigung beim Auftragnehmer eingegangen ist, tritt der Auftragnehmer vom Vertrag zurück mit der Folge, dass die Bestellung hinfällig ist und den Auftragnehmer keine Lieferpflicht trifft. Die Bestellung ist dann für den Auftragnehmer und Auftraggeber ohne weitere Folgen erledigt. Eine Reservierung des Artikels bei Vorkassenzahlungen erfolgt daher längstens für 10 Kalendertage.

3.5. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer des Auftragnehmers. Dies gilt für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit den Zulieferern des Auftragnehmers. Der Auftraggeber / Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

4. Preise und Versandkosten

4.1. Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten die Bruttopreise. Diese verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer zuzüglich anfallender Versandkosten und/oder Fahrtkostenerstattung für An- und Abfahrt. Dem Besteller entstehen bei der Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.

4.2. Bei Verträgen mit Unternehmern gelten die Preise jeweils netto ab Werk und schließen Verpackung, Transport und Versicherung nicht mit ein. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe dazu.

4.3. Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnet der Auftragnehmer für die Lieferung Versandkosten. Die Versandkosten werden dem Auftraggeber auf einer gesonderten Informationsseite und im Rahmen des Bestellvorgangs deutlich mitgeteilt.

4.4. Für nachträglich verlangte Über-, Nacht-, Sonn-, und Feiertagsstunden sowie für den Auftragnehmer unvorhersehbare Arbeiten unter erschwerten Bedingungen werden tarifliche Zuschläge und Zulagen berechnet.

5. Fertigung & Lieferung

5.1. Soweit Vorkasse vereinbart ist, erfolgt Fertigung und die Lieferung nach Eingang des Rechnungsbetrages.

5.2. Sollte die Zustellung der Ware durch Verschulden des Auftraggebers trotz dreimaligem Auslieferversuchs scheitern, kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten. Geleistete Zahlungen werden mit den Aufwänden verrechnet. Sofern ein Guthaben entsteht wird dieses Zurückerstattet.

5.3. Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können bedürfen der Schriftform. Verbindlichkeit ist nur dann gegeben, wenn eine diesbezügliche ausdrückliche Erklärung des Auftragnehmers erfolgt ist.

5.3. Auftragnehmer werden über Lieferzeiten und Lieferbeschränkungen (z.B. Beschränkung der Lieferungen auf bestimmten Länder) auf einer gesonderten Informationsseite, per E-Mail oder innerhalb der jeweiligen Produktbeschreibung unterrichtet.

5.4. Bei Verträgen mit Unternehmern, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes mit der Übergabe oder soweit eine Abnahme vorgesehen ist mit der Abnahme, bei Versendung mit der Auslieferung der Liefergegenstandes an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über. Eine Verpflichtung zur Versicherung wegen Transportschäden besteht nicht.

5.5. Bei Verträgen mit Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes auch bei Versendung erst mit der Übergabe des Liefergegenstandes auf den Verbraucher über.

5.6. Ergänzend gelten unsere allgemeinen Lieferbedingungen.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Zahlung des vereinbarten Preises vor.

6.2. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an den Liefergegenstand bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsverbindung vor. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Unternehmers freizugeben, als der Wert der zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.

6.3. Der Besteller ist verpflichtet den Liefergegenstand pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- oder Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Besteller diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

6.4. Der Besteller ist verpflichtet, dem Auftragnehmer den Zugriff Dritter auf den Liefergegenstand, etwa im Falle der Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung des Liefergegenstandes unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel des Liefergegenstandes sowie den Wohnsitzwechsel hat der Besteller unverzüglich anzuzeigen.

6.5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 3 und 4 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und den Liefergegenstand herauszuverlangen.

6.6. Der Unternehmer ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern; er tritt dem Auftragnehmer jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe deszwischen dem Auftragnehmer und dem Unternehmer vereinbarten Preises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Unternehmer aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Unternehmer nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Auftragsnehmers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, kann der Auftragnehmer verlangen, dass der Unternehmer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

6.7. Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Unternehmer wird stets für den Auftraggeber vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, dem Auftragnehmer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Auftragnehmer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

6.8. Werden die Liefergegenstände mit anderen, dem Auftragnehmer nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt der Auftragnehmer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Besteller verwahrt das Miteigentum für den Auftragnehmer.

7. Haftung

7.1. Die Haftung des Auftragnehmers richtet sich ausschließlich nach diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Auftragnehmer oder durch dessen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7.2. Gegenüber Unternehmern haftet der Auftragnehmer bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

7.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Beststellers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Bestellers, die dem Auftragnehmer zurechenbar sind.

8. Gewährleistung

8.1. Bei Verträgen mit Unternehmern, leistet der Auftragnehmer für Mängel des Liefergegenstandes zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Verträgen mit Verbrauchern hat dieser zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

8.2. Schlägt bei berechtigten Mängelrügen die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

8.3. Wählt der Besteller wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.

8.4. Für den Besteller beträgt die Verjährungsfrist für die Geltendmachung  von Gewährleistungsansprüchen ein Jahr ab Ablieferung des Liefergegenstandes oder, wenn eine Abnahme notwendig ist, ab Abnahme der Leistung. Die einjährige Frist für Mängelansprüche gilt nicht, soweit das Gesetz eine längere Verjährungsfrist zwingend vorsieht, wie z. B. bei arglistigem Verschweigen eines Mangels (§ 634a Abs. 3 BGB) oder bei werkvertraglicher Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung des Unternehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen sowie Haftung für sonstige Schäden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Auftragnehmers nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.

8.5. Von der Mängelbeseitigungspflicht sind Mängel ausgeschlossen, die nach Abnahme durch schuldhaft fehlerhafte Bedienung oder gewaltsame Einwirkung des Bestellers oder Dritter oder durch normale/n Abnutzung/Verschleiß (z. B. Dichtungen) entstanden sind.

8.6. Kommt der Auftragnehmer einer Aufforderung des Bestellers zur Mängelbeseitigung nach und
a) gewährt der Besteller den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt schuldhaft nicht oder
b) liegt ein Mangel objektiv nicht vor und hat der Besteller diesbezüglich schuldhaft gehandelt, hat der Besteller die Aufwendungen des Auftragnehmers zu ersetzen. Mangels Vereinbarung einer Vergütung gelten die ortsüblichen Sätze.

9. Annullierungskosten

Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann der Auftragnehmer unbeschadet der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10 % des Auftragspreis für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller ist jedoch der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder der Schaden wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.

 10. Abnahme

Die Abnahme der Lieferungen oder Leistungen hat bei Werkleistungen des Auftragnehmers nach angezeigter Fertigstellung unverzüglich zu erfolgen. Dies gilt auch für in sich abgeschlossene Teilleistungen oder Teillieferungen. Hat der Besteller die Lieferung oder Leistung bzw. einen Teil davon in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von vierzehn Kalendertagen als erfolgt, es sei denn, dass der Besteller eine Mängelrüge erhoben hat. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Besteller über.

11. Gerichtsstand

Ist der Besteller ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist der Gerichsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und dem Besteller der Sitz der gewerblichen Niederlassung des Auftragnehmers. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben von dieser Regelung unberührt.

12. Verbraucherschlichtung

Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass er weder verpflichtet noch bereit ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen.